Müssen die Proben bis zum Eintreffen im Labor gekühlt werden?

Kühlpflichtig sind Flüssigfutter, Gülle und flüssige Gärreste, Bodenproben zur Untersuchung auf mineralisierten Stickstoff (Nmin) sowie alle mikrobiologisch zu untersuchenden Proben. An vielen Probenabgabestellen stehen Kühleinrichtungen zur Probenlagerung zur Verfügung. Bei Postversand bitte Isolierverpackungen und Kühlakkus benutzen und Expressversand oder Expressabholung wählen.


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