Schutzmaßnahmen und Neuansiedlung für den Feldhamster in der Landwirtschaft

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Feldhamster. Foto: Helmut Heimpel, piclease

Von den Tierarten, die den europäischen Artenschutzbestimmungen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) unterliegen, zählt der Feldhamster zu denen, für die aufgrund ihrer Seltenheit und Gefährdung in Nordrhein-Westfalen besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Der Feldhamster steht auf der Roten Liste NRW in der Kategorie 1 „vom Aussterben bedroht“.

Zur Verstärkung der Schutzaktivitäten ist bereits vor einigen Jahren das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und den Rheinischen Landwirtschaftsverband herangetreten und hat um Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters gebeten. Daraufhin wurden auf Einladung der Landwirtschaftskammer Informationsveranstaltungen für die Landwirte in den vorgenannten Regionen durchgeführt und in der Praxis für den Schutz des Feldhamsters geworben. Hierdurch konnte ein merklicher Anstieg der Anzahl von Vereinbarungen über Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen erreicht werden.

Für eine erfolgreiche Einwerbung von Verträgen ist es besonders wichtig, die Vertragsangebote so auszugestalten, dass sie bestmöglich in die landwirtschaftliche Produktion eingebunden werden können ohne das Ziel, den Feldhamster zu schützen und zu fördern, einzuschränken. Zu diesem Zweck wurden die einzelnen Maßnahmen, die im Rahmen des Vertragsnaturschutzes für den Feldhamster durchzuführen sind, in mehreren Gesprächsrunden zwischen Vertretern der Landwirtschaft und des Naturschutzes diskutiert und angepasst. Weil die Maßnahmen ausschließlich als EU kofinanzierte Maßnahmen angeboten werden, sind jedoch sowohl der Ausgestaltung als auch der finanziellen Entschädigung Grenzen gesetzt.

Trotz dieser Bemühungen konnte der Rückgang des Feldhamsters in der Kölner Bucht nicht aufgehalten werden. Daher wurden 2019 erstmalig, im Artenschutzzentrum Metelen (LANUV) gezüchtete Feldhamster, in Pulheim ausgesetzt.


Informationen über die erfolgreichen Neuansiedlungen:

www.rhein-erft-kreis.de/planung-schutzgebiete/artikel/eine-neue-chance-f%C3%BCr-den-feldhamster-nrw

www.biostation-bonn-rheinerft.de/feldhamster


Ansprechpartner für weitere Informationen und Vertragsabschlüsse sind die Biologischen Stationen der jeweiligen Kreise:

Für den Raum Zülpich:
Biologische Station im Kreis Euskirchen e.V.,
Diplom Biologin Ute Köhler
Steinfelder Strasse 10, 53947 Nettersheim
Telefon: 02486 9507-0
Pfeilwww.biostationeuskirchen.de

Für den Raum Pulheim:
Biologische Station Bonn e.V.,
Diplom-Biologe Christian Chmela oder
Diplom-Biologe Bernhard Arnold
Auf dem Dransdorfer Berg 76, 53121 Bonn
Telefon: 0228 2495-799
Pfeilwww.biostation-bonn-rheinerft.de

Für den Raum Rommerskirchen:
Haus der Natur, Biologische Station im Rhein-Kreis Neuss e.V.
Diplom-Biologe Michael Stevens oder
Diplom-Geograf Jürgen Spindeldreher
Kloster Knechststeden, 41540 Dormagen
Telefon: 02133 5023-0
Pfeilwww.biostation-neuss.de

Für den Raum Heinsberg:
Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V.
M.Sc. Landschaftsökologe Alexander Terstegge
Naturparkweg 2, 41844 Wegberg
Telefon: 02432 933415
Pfeilwww.naturschutzstation-wildenrath.de

Die Arbeiten wurden teilweise finanziert durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Landesinitiative des Landes NRW.