Ausbildungsberaterinnen und Berater für die Berufsausbildung Gärtner/in

Die Landwirtschaftskammer NRW ist gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Agrarberufen; damit auch im Beruf Gärtner/in mit seinen sieben Fachrichtungen (§ 71 (3) BBiG).

Sie überwacht die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung und fördert diese durch Beratung aller an der Berufsbildung beteiligten Personen. Sie hat zu diesem Zweck Berater oder Beraterinnen zu bestellen (§ 76 (1) BBiG).

Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater haben ihre Beraterfunktion sowohl im Interesse der Ausbildenden als auch der Auszubildenden zu verwirklichen; bei Konflikten sollen sie unparteiisch vermitteln.

Sie geben Auskünfte zu allen Fragen der Berufsausbildung und begleiten „ihre“ Auszubildenden vom Abschluss des Ausbildungsvertrages, gegebenenfalls auch schon einer vorbereitenden Maßnahme, bis zur Abschlussprüfung und Freisprechungsfeier. Dabei stehen sie in engem Kontakt mit den Berufsschulen. Die Zuständigkeitsbereiche der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind daher an die Berufsschulbezirke angelehnt:

Auch zur weiteren beruflichen Entwicklung nach der Ausbildung können unsere Ausbildungsberaterinnen und Berater wertvolle Hinweise geben.